Fragen & Antworten
Die am häufigsten gestellten Fragen
Fachbegriffe erklärt
Altschäden
Altschäden sind Schäden am Fahrzeug, die bereits vor dem Unfallereignis vorlagen und (noch) nicht repariert wurden.
Beispiele für Altschäden: Kratzer, Dellen, Rost, unreparierter Unfallschaden
Bagatellschaden
Als Bagatellschaden wird ein Unfallschaden bezeichnet, der eine Schadenhöhe von momentan 750 Euro nicht übersteigt. Unter dieser Schadenhöhe werden die Kosten für ein Unfallgutachten nicht übernommen. Ohne fachkundige Begutachtung kann die Schadenhöhe jedoch nur schwer eingeschätzt werden! Unser Service: Wir beraten Sie gerne und beurteilen im Vorfeld, ob ein Bagatellschaden vorliegt. Ihnen entstehen für diese Einschätzung keinerlei Kosten!
Beilackierung
Bei einer Beilackierung wird nicht nur das ausgewechselte / reparierte Bauteil lackiert, sondern auch die angrenzenden Bauteile. Bei den meisten Uni-, Metallic- und Perlmuttfarben wird sonst nach erfolgter Reparatur ein Farbtonunterschied zu sehen sein.
Fiktive Abrechnung
Bei der fiktiven Abrechnung werden die im Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten oder der Wiederbeschaffungsaufwand ausbezahlt. Das Fahrzeug muss nicht zwingend repariert werden.
Haftpflichtschaden
Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich immer dann, wenn Sie keine Schuld am entstandenen Unfall hatten. Dann haben Sie immer das Recht auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, die freie Wahl des Kfz-Gutachters bzw. Kfz-Sachverständigen, die freie Auswahl der Reparaturwerkstatt, die freie Entscheidung ob und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten und ob Sie während der Reparaturzeit einen Mietwagen möchten oder lieber doch den Nutzungsausfall erstattet haben wollen. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung Ihres Unfallgegners.
Kaskoschaden
Um einen Kaskoschaden handelt es sich immer dann, wenn der Schaden durch Sie selbst entstanden ist, beziehungsweise wenn der Schaden durch jemand oder etwas entstanden ist, das nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Beispiele dafür sind Diebstahl, Vandalismus, Schaden durch Hagel, Sturm oder Wild. Was genau von Ihrer Versicherung zu welchem Teil übernommen und bezahlt wird, richtet sich immer nach den individuellen Versicherungsbedingungen, denen Sie bei Vertragsabschluss Ihrer Versicherung zugestimmt haben.
Nachbesichtigungsrecht
Grundsätzlich besteht kein pauschales Recht auf Nachbesichtigung durch die gegnerische Versicherung. Sollte die gegnerische Versicherung Zweifel an der Richtigkeit des Gutachtens oder am Schadenhergang haben, muss die Versicherung ausführlich und plausibel begründen, warum eine Nachbesichtigung erfolgen soll. Ohne eine plausible Begründung kann der Geschädigte die Nachbesichtigung ablehnen. Zur schnelleren Schadenregulierung ist es jedoch sinnvoll, sich mit der Versicherung über die Nachbesichtigung zu einigen. Wir empfehlen im Falle einer Nachbesichtigung folgendes Vorgehen: Wenn sich die Versicherung zur Nachbesichtigung bei Ihnen meldet, nehmen Sie Kontakt mit uns auf. Gerne sind wir beim Nachbesichtigungstermin vor Ort dabei und stehen Ihnen als unabhängige Partei zur Seite.
Nutzungsausfall
Wird während der Dauer der Reparatur eines unverschuldeten Unfallschadens kein Ersatzfahrzeug angemietet, hat der Geschädigte Anspruch auf Nutzungsausfallentschädigung. Die Höhe der Nutzungsausfallentschädigung hängt von der Dauer der Reparatur und der Fahrzeugklasse ab. Dies ist im Schadengutachten aufgeführt.
Reparaturdauer
Die Angabe der Reparaturdauer beeinflusst die Höhe der zu zahlenden Nutzungsausfallentschädigung sowie die Länge des Zeitraums, in dem ein Mietfahrzeug erforderlich ist. Die Reparaturdauer wird in Kalendertagen angegeben und berücksichtigt den Zeitaufwand, der für eine fachgerechte Beseitigung des Unfallschadens erforderlich ist. Stand- und Lieferzeiten sind dabei nicht enthalten und können die Reparaturdauer verlängern.
Reparaturschaden
Ein Reparaturschaden liegt vor, wenn die Reparaturkosten nach einem Unfall niedriger sind als der Wiederbeschaffungswert. Der Restwert wird dabei nicht berücksichtigt.
Restwert
Der Restwert stellt den Wert des Fahrzeugs nach dem Unfall in beschädigten Zustand dar. Zu diesem Betrag könnte das unreparierte Fahrzeug verkauft werden. Die Höhe des Restwertes wird vom Kfz-Sachverständigen ermittelt.
Schadenminderungspflicht
Die Schadenminderungspflicht besagt, dass Schäden so gering wie möglich gehalten werden müssen.
Totalschaden
Ein Totalschaden liegt dann vor, wenn die Wiederinstandsetzung eines Schadens nicht möglich (technischer Totalschaden) oder wirtschaftlich unverhältnismäßig (wirtschaftlicher Totalschaden) ist.
Verbringungskosten
Verbringungskosten sind Kosten, die entstehen, wenn das unfallbeschädigte Fahrzeug im Rahmen der Reparatur in einen Drittbetrieb (z. B. Lackierer, Karosseriebetrieb) verbracht werden muss. Diese Kosten sind im Unfallgutachten aufgeführt und müssen von der gegnerischen Versicherung im Rahmen der Schadenregulierung bezahlt werden. Der Anspruch besteht auch bei fiktiver Schadenabrechnung.
Vorschäden
Ein Vorschaden ist ein reparierter Schaden an einem Fahrzeug. Dieser Schaden kann aufgrund eines Verkehrsunfalls entstanden sein. Auch selbst verursachte reparierte Schäden am Fahrzeug zählen zu Vorschäden.
Wertminderung
Möchte der Geschädigte sein Fahrzeug zu einem späteren Zeitpunkt verkaufen, würde er im Vergleich zu einem Pkw ohne Unfallschaden vermutlich einen geringeren Erlös erzielen. Also hatte der Unfall eine Minderung des Wertes zur Folge. Diese Minderung ist durch die gegnerische Versicherung zu entschädigen. Der Ausgleich muss auch dann erfolgen, wenn aktuell nicht die Absicht eines Verkaufs im Raum steht. Das reparierte Unfallfahrzeug erzielt in Zukunft einen geringeren Kaufpreis als ein vergleichbares Fahrzeug, ohne Unfallschaden.
Wiederbeschaffungsdauer
Als Wiederbeschaffungsdauer wird die Zeit bezeichnet, die erforderlich ist, um ein gleichwertiges Ersatzfahrzeug zu beschaffen. Gewöhnlich werden 14 Tage angenommen. Bei Luxus-Fahrzeugen und außergewöhnlichen Modellen kann eine längere Wiederbeschaffungsdauer anerkannt werden.
Wiederbeschaffungswert
Der Wiederbeschaffungswert ist die Summe, die man auf dem Gebrauchtwagenmarkt für ein Fahrzeug zahlen müsste, das dem Kfz des Geschädigten entspricht. Folgende Faktoren werden berücksichtigt: Marke, Baujahr, Kilometerstand, Ausstattung, Zustand, Anzahl der Vorbesitzer. Entscheidend für den Wiederbeschaffungswert ist der Zustand des Fahrzeugs unmittelbar vor dem Verkehrsunfall.