Unfallgutachten·

Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung?

Warum Sie einen unabhängigen Gutachter wählen sollten.

Muss ich den Kfz-Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall werden Geschädigte oft von der Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert. Die gegnerische Versicherung bietet meist an, einen eigenen Kfz-Gutachter zu schicken, um den Schaden am Fahrzeug zu begutachten. Viele Betroffene sind sich jedoch unsicher, ob sie diesen Vorschlag akzeptieren müssen – die klare Antwort lautet: Nein!

Sie sind keineswegs verpflichtet, den Gutachter der gegnerischen Versicherung zu akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das Recht, einen unabhängigen und neutralen Gutachter Ihrer Wahl zu beauftragen. In diesem Artikel erfahren Sie, warum es oft vorteilhafter ist, einen eigenen Gutachter zu wählen und wie Sie damit Ihre Interessen bestmöglich schützen.

Warum die Versicherung ihren eigenen Kfz-Gutachter stellt

Wenn die Versicherung des Unfallverursachers einen eigenen Gutachter entsendet, verfolgt sie damit in erster Linie ihre eigenen Interessen. Der von der Versicherung beauftragte Sachverständige ist in den meisten Fällen darauf bedacht, die Schadenssumme möglichst gering zu halten, da die Versicherung für die Kosten aufkommen muss. Die Bewertung des Schadens fällt daher oft weniger umfangreich aus und mögliche versteckte Schäden oder Wertminderungen werden womöglich nicht in vollem Umfang berücksichtigt.

Das Problem: Interessenkonflikt des Gutachters der gegnerischen Versicherung

Ein Kfz-Sachverständiger, der im Auftrag der gegnerischen Versicherung handelt, hat eine Verpflichtung gegenüber der Versicherung. Diese Verbindung führt in vielen Fällen zu einem Interessenkonflikt, der dazu führen kann, dass der Schaden nicht vollständig oder detailliert genug kalkuliert wird. Dies kann wiederum für Sie als Geschädigten nachteilig sein, da Ihnen möglicherweise nicht der volle Schadensersatz gewährt wird, der Ihnen eigentlich zusteht.

Ihr Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter

Als Unfallgeschädigter haben Sie stets das Recht, einen unabhängigen Gutachter zu beauftragen, der den Schaden objektiv und neutral bewertet. Dieser freie Gutachter vertritt ausschließlich Ihre Interessen und erstellt eine umfassende Bewertung des Fahrzeugschadens, einschließlich aller relevanten Positionen wie:

  • Reparaturkosten: Eine detaillierte Kalkulation aller anfallenden Reparaturarbeiten und Ersatzteile.
  • Wertminderung: Der mögliche Verlust an Fahrzeugwert aufgrund des Unfalls, auch wenn das Fahrzeug repariert ist.
  • Nutzungsausfallentschädigung: Berechnung des Ausfalls, falls das Fahrzeug für eine Zeitspanne nicht nutzbar ist.
  • Versteckte Schäden: Einschätzung und Dokumentation möglicher Schäden, die erst nach genauer Untersuchung sichtbar werden.

Ein unabhängiger Gutachter gewährleistet, dass alle Aspekte des Schadensfalls genau dokumentiert werden. Damit wird sichergestellt, dass der Schadensersatz, der Ihnen zusteht, umfassend und fair bemessen wird.

Kostenübernahme des unabhängigen Gutachters bei fremdverschuldetem Unfall

Falls der Unfall eindeutig durch den Unfallgegner verschuldet wurde, trägt dessen Versicherung in der Regel die Kosten für den von Ihnen beauftragten unabhängigen Gutachter. Sie haben also keinen finanziellen Nachteil, wenn Sie einen neutralen Kfz-Sachverständigen hinzuziehen. Wichtig ist, dass Sie dieses Recht wahrnehmen und die Schadensbewertung nicht der gegnerischen Versicherung überlassen, um sicherzustellen, dass alle Schäden und Ansprüche ordnungsgemäß berücksichtigt werden.

Warum ein unabhängiger Gutachter Ihnen Vorteile bringt

Ein unabhängiger Kfz-Gutachter bietet zahlreiche Vorteile, die besonders bei der Schadensregulierung hilfreich sind:

  1. Objektive Bewertung: Ein unabhängiger Gutachter nimmt eine objektive Einschätzung vor und stellt sicher, dass der Schaden in vollem Umfang dokumentiert wird.
  2. Sicherstellung der Beweislage: Durch die qualifizierte Fotodokumentation und detaillierte Schadensbeschreibung ist der Schaden lückenlos belegt.
  3. Berücksichtigung aller Ansprüche: Wertminderung, Nutzungsausfall und andere Positionen werden in die Kalkulation einbezogen.
  4. Keine finanziellen Nachteile: Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für den Gutachter, wenn die Schuldfrage eindeutig geklärt ist.

Fazit: Nutzen Sie Ihr Recht auf einen unabhängigen Gutachter

Es ist ratsam, das Angebot der gegnerischen Versicherung abzulehnen, einen eigenen Gutachter zu stellen, und stattdessen auf einem neutralen und unabhängigen Gutachter zu bestehen. Ein freier Gutachter stellt sicher, dass der Schaden objektiv und in voller Höhe dokumentiert wird, sodass Sie als Geschädigter den Schadensersatz erhalten, der Ihnen zusteht. Die Kosten für den unabhängigen Gutachter werden bei klarer Schuldfrage durch die gegnerische Versicherung getragen.

Denken Sie daran: Nur ein unabhängiger Gutachter kann Ihnen die Sicherheit geben, dass alle Schäden – sichtbar und versteckt – korrekt bewertet und Ihre Ansprüche vollumfänglich berücksichtigt werden.