Kfz-Gutachten nach einem Unfall

Nach einem Verkehrsunfall sind viele Geschädigte unsicher, wer die Wahl des Kfz-Gutachters trifft und wer den Sachverständigen letztlich beauftragen sollte.
Kfz-Gutachten nach einem Unfall

Unfallgutachten: Warum es besser ist als ein Kostenvoranschlag

Ein Unfall ist schnell passiert – doch was kommt danach? Viele denken, ein einfacher Kostenvoranschlag aus der Werkstatt reicht aus, um den Schaden regulieren zu lassen. Doch das ist ein Fehler! Ein unabhängiges Unfallgutachten ist in den meisten Fällen die bessere Wahl. Warum? Weil es eine umfassendere und rechtlich fundierte Basis für die Schadensregulierung bietet.

Warum ein Unfallgutachten besser ist als ein Kostenvoranschlag

Ein Kostenvoranschlag einer Werkstatt gibt lediglich eine grobe Schätzung der Reparaturkosten. Doch ein Unfall kann weit mehr finanzielle Folgen haben als nur die reinen Reparaturkosten. Ein Unfallgutachten hingegen berücksichtigt:

  • Wertminderung: Ein Unfallfahrzeug verliert an Wert – selbst nach einer Reparatur. Ein Sachverständiger ermittelt diesen Wertverlust.
  • Nutzungsausfall oder Mietwagenkosten: Wer auf sein Auto angewiesen ist, hat Anspruch auf Ersatz – auch das wird im Gutachten erfasst.
  • Reparaturdauer: Das Gutachten enthält eine realistische Einschätzung der Zeit, die für die Reparatur benötigt wird.
  • Restwert des Fahrzeugs: Sollte es sich um einen Totalschaden handeln, wird auch der Restwert ermittelt.

Kurz gesagt: Ein Gutachten nach einem Unfall schützt dich davor, finanziell benachteiligt zu werden.

Recht auf einen unabhängigen Kfz-Gutachter

Viele Unfallgeschädigte wissen nicht, dass Sie das Recht auf einen unabhängigen Gutachter haben. Die gegnerische Versicherung wird oft versuchen, ihren eigenen Gutachter zu schicken – doch du musst diesen nicht akzeptieren!

Ein unabhängiges Gutachten stellt sicher, dass alle Schäden objektiv und in deinem Interesse dokumentiert werden. Deshalb solltest du immer einen eigenen Kfz-Sachverständigen beauftragen.

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Ist das Unfallgutachten kostenlos?

Ja! Als Geschädigter musst du die Kosten für das Unfallgutachten nicht selbst tragen. Die gegnerische Versicherung übernimmt diese Kosten, sofern du keine Mitschuld am Unfall hast. Einzige Ausnahme: Bei sehr kleinen Schäden (Bagatellschäden unter ca. 750 €) kann es sein, dass die Versicherung nur einen Kostenvoranschlag akzeptiert.

Wie läuft ein Unfallgutachten ab?

  1. Terminvereinbarung: Nach dem Unfall kontaktierst du einen Kfz-Gutachter.
  2. Begutachtung des Fahrzeugs: Der Sachverständige dokumentiert alle Schäden, auch versteckte Mängel.
  3. Berechnung des Schadens: Das Gutachten enthält Reparaturkosten, Nutzungsausfall, Wertminderung und Restwert.
  4. Übergabe an die Versicherung: Das fertige Gutachten wird an die gegnerische Versicherung weitergeleitet.
  5. Schadensregulierung: Die Versicherung entscheidet auf Basis des Gutachtens über die Zahlung.

Wie lange hat man Zeit für ein Gutachten nach einem Unfall?

Grundsätzlich gibt es keine starre Frist. Allerdings gilt: Je schneller, desto besser. Denn je länger du wartest, desto schwieriger wird es, Schäden eindeutig auf den Unfall zurückzuführen. Eine grobe Faustregel: Innerhalb von ein bis zwei Wochen nach dem Unfall sollte das Gutachten erstellt sein.

Wer trägt die Kosten für das Unfallgutachten?

Die gegnerische Versicherung übernimmt die Kosten für das Gutachten, wenn du unverschuldet in den Unfall verwickelt wurdest. Sollte eine Teilschuld bestehen, kann es sein, dass die Kosten anteilig übernommen werden.

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Ein Unfallgutachten gibt dir Sicherheit und sorgt dafür, dass du nicht auf versteckten Kosten sitzenbleibst. Lass dich nicht von der Versicherung des Unfallverursachers drängen – bestehe auf dein Recht und beauftrage einen unabhängigen Gutachter!

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