Kfz-Gutachten
Unfallgeschädigter: Kostenloses Kfz-Gutachten

Unfallschaden? Wir helfen!

Hatten Sie einen Verkehrsunfall und benötigen einen erfahrenen Kfz-Gutachter an Ihrer Seite? Dann sind Sie bei uns richtig. Wir erstellen Unfallgutachten für Privat- und Geschäftskunden in der Region.

Im Unfallgutachten dokumentieren wir folgende Punkte:

Reparaturkostenkalkulation
Berechnung der Kosten für die vollständige Reparatur des Fahrzeugs.
Wiederbeschaffungswert
Marktwert des Fahrzeugs vor dem Unfall zur Wiederbeschaffung eines gleichwertigen Modells.
Restwert
Wert des beschädigten Fahrzeugs im aktuellen Zustand, meist für Totalschäden relevant.
Wertminderung
Finanzieller Verlust durch den geringeren Marktwert nach der Reparatur.
Nutzungsausfall und Reparaturdauer
Entschädigung für die Zeit, in der das Fahrzeug wegen Reparatur nicht nutzbar ist.
Unkompliziert und schnell

Wie sie zu Ihrem Unfallgutachten gelangen

Als Unfallgeschädigter haben Sie das Recht auf ein kostenloses Unfallgutachten. Wir helfen Ihnen dabei!
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Termin vereinbaren

Melden Sie sich telefonisch, per Whats App oder Mail. Sie können auch Ihre Rufnummer hinterlassen, wir rufen schnellstmöglich zurück.

Jetzt anrufen
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Termin wahrnehmen

Sie kommen zum Termin an unseren Standort. Hier verfügen wir über spezielle Hilfsmittel, die für eine präzise Begutachtung erforderlich sind. Der Termin vor Ort dauert nur 30 Minuten.

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Gutachten erhalten

Ihr Kfz-Gutachten erhalten Sie in der Regel innerhalb von 24-48 Stunden nach der Begutachtung. Es wird Ihnen digital oder in Papierform zur Verfügung gestellt – ganz nach Ihren Wünschen.

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Abrechnung

Als Unfallgeschädigter ist das Kfz-Gutachten für Sie kostenlos. Die Kosten werden in der Regel von der gegnerischen Versicherung übernommen. Auf Wunsch können Sie auch einen Anwalt hinzuziehen, der Ihnen bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche hilft.

Unfall verursacht durch eine andere Person

Haftpflichtgutachten

Wenn der Unfall von einer anderen Person verursacht wurde und Sie der Geschädigte sind, handelt es sich um einen Haftpflichtschaden. In diesem Fall sind Sie in einer vorteilhaften Position: Die Versicherung des Unfallverursachers ist gesetzlich verpflichtet, für alle unfallbedingten Kosten aufzukommen. Dazu gehören nicht nur die Reparaturkosten an Ihrem Fahrzeug, sondern auch das Gutachten, das wir als Sachverständige für Sie erstellen.

Warum ist das Gutachten für Sie kostenlos?

Die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers übernimmt die Kosten für das Gutachten, da es ein wichtiger Bestandteil der Schadensregulierung ist.
Unser Gutachten dokumentiert sämtliche Schäden an Ihrem Fahrzeug und berechnet die Reparaturkosten sowie die eventuelle Wertminderung. Es bildet somit die Grundlage dafür, dass die Versicherung des Unfallverursachers Ihnen den entstandenen Schaden vollständig ersetzt.
Das bedeutet: Da Sie selbst keine Schuld am Unfall tragen, fallen für Sie keine Kosten für das Gutachten an, da der Verursacher bzw. dessen Versicherung alle damit verbundenen Kosten übernimmt.
Schaden am eigenen Fahrzeug ohne Fremdverschulden

Kaskogutachten

Anders gestaltet sich die Situation, wenn es sich um einen Schaden an Ihrem eigenen Fahrzeug handelt, der nicht durch Fremdverschulden entstanden ist – etwa bei selbstverschuldeten Unfällen, Wildunfällen, Vandalismus oder Naturereignissen. In diesen Fällen greift Ihre eigene Kaskoversicherung, und der Schaden wird als Kaskoschaden bezeichnet.

Warum müssten Sie das Gutachten bei einem Kaskoschaden eventuell selbst zahlen?

Bei einem Kaskoschaden ist es Ihre eigene Versicherung, die für die Regulierung des Schadens zuständig ist. Die Kaskoversicherung entscheidet dabei, ob ein Gutachten erforderlich ist und unter welchen Bedingungen die Kosten übernommen werden.
Manche Kaskoversicherungen übernehmen die Gutachterkosten nur in bestimmten Fällen, und es kann vorkommen, dass die Kosten direkt vom Versicherungsnehmer, also von Ihnen, getragen werden müssen.
Daher besteht bei einem Kaskogutachten die Möglichkeit, dass Sie die Kosten zunächst selbst übernehmen müssen, und die Versicherung entscheidet, ob und in welchem Umfang diese erstattet werden.