Was kostet ein Kfz-Unfallgutachten?
Die Kosten für ein Kfz-Unfallgutachten sind variabel und richten sich in erster Linie nach der Höhe des entstandenen Schadens am Fahrzeug. Das bedeutet, dass ein größeres Schadenvolumen in der Regel zu einem umfassenderen und detaillierteren Gutachten führt, welches entsprechend höhere Kosten verursachen kann.
Wie die Kosten eines Unfallgutachtens berechnet werden
Ein Gutachten beinhaltet nicht nur die reine Schadensbewertung, sondern oft auch eine umfassende Dokumentation und Fotografie des Fahrzeugzustands sowie die Auflistung aller notwendigen Reparaturen und Ersatzteile. Dies bedeutet, dass die Komplexität und die Detailtiefe des Gutachtens einen Einfluss auf die Gesamtkosten haben. Je größer der Schaden, desto umfangreicher muss das Gutachten ausfallen.
Wie der Ablauf eines Unfallgutachtens im Detail aussieht und welche Positionen darin enthalten sind (Reparaturkosten, Wertminderung, Restwert etc.), erfahren Sie in unserem ausführlichen Ratgeber.
Wer trägt die Kosten?
Wenn der Unfallgegner eindeutig schuldhaft ist, werden die Kosten für das Kfz-Gutachten in der Regel von dessen Versicherung übernommen. So entstehen dem Geschädigten keine zusätzlichen finanziellen Belastungen. Bei unklarer Schuldfrage oder Eigenverschulden können die Kosten jedoch auch auf den Fahrzeughalter zukommen.
Mehr Details zur Kostenübernahme finden Sie in unserem Artikel: Wer zahlt den Gutachter nach einem Autounfall?
Kostenvoranschlag oder vollständiges Gutachten?
Bei kleineren Schäden stellt sich oft die Frage, ob ein Kostenvoranschlag ausreicht oder ein vollständiges Gutachten notwendig ist. Grundsätzlich gilt: Bei Schäden über der Bagatellgrenze von ca. 750 € ist ein vollständiges Gutachten empfehlenswert. Mehr dazu erfahren Sie in unserem Vergleich: Kostenvoranschlag oder Gutachten?
Fazit
Die Kosten für ein Kfz-Unfallgutachten hängen von der Schadenshöhe und dem notwendigen Begutachtungsumfang ab. Bei eindeutiger Schuld des Unfallgegners übernimmt dessen Versicherung die Kosten, sodass Sie als Geschädigter entlastet werden.
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