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Unfall gehabt? So läuft das Unfallgutachten Schritt für Schritt ab

Unfallgutachten nach einem Unfall: So läuft das Kfz-Gutachten für Geschädigte Schritt für Schritt ab. Gutachten für Kfz einfach online buchen.
Unfall gehabt? So läuft das Unfallgutachten Schritt für Schritt ab

Unfall gehabt? So läuft das Unfallgutachten Schritt für Schritt ab

Ein Verkehrsunfall passiert oft schneller, als man denkt – ein kurzer Moment der Unachtsamkeit oder das Fehlverhalten eines anderen Verkehrsteilnehmers, und schon ist der Schaden am Fahrzeug entstanden. Besonders wichtig: Lassen Sie sich als geschädigte Person nicht verunsichern. Sie haben das Recht, ein Unfallgutachten erstellen zu lassen – und zwar durch einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer Wahl.

In diesem ausführlichen Ratgeber erklären wir Ihnen als freie Kfz-Gutachter, wie der Ablauf eines Unfallgutachtens funktioniert, welche Rechte Sie haben, wann ein technisches Gutachten notwendig ist und wie Sie mit einem vollständigen Gutachten Ihre Ansprüche gegenüber der gegnerischen Versicherung erfolgreich geltend machen.

Was ist ein Unfallgutachten?

Ein Unfallgutachten – auch als Kfz-Gutachten, Schadengutachten oder technisches Gutachten bekannt – ist ein dokumentiertes Expertengutachten über die Schäden an Ihrem Fahrzeug nach einem Unfall. Es wird von einem qualifizierten Kfz-Sachverständigen oder Unfallgutachter erstellt und dient als objektive Grundlage für:

  • die Schadensregulierung durch die Versicherung
  • die Ermittlung der Reparaturkosten
  • die Einschätzung der Wertminderung
  • die Feststellung eines Totalschadens
  • die Dokumentation von Vorschäden
  • die Beweissicherung bei eventuellen Streitigkeiten

Je nach Fall werden auch der Wiederbeschaffungswert und der Restwert des Fahrzeugs beziffert. Besonders bei einem wirtschaftlichen Totalschaden ist die Differenz zwischen dem Wiederbeschaffungswert und dem Restwert entscheidend für Ihre Entschädigung.

Warum ist ein Kfz Gutachten so wichtig?

Ohne ein professionelles Gutachten wird die Regulierung Ihres Kfz-Schadens schnell zur Herausforderung. Oft schätzen Versicherungen den Schaden zu niedrig ein, lassen Mängel unberücksichtigt oder akzeptieren nur einen Kostenvoranschlag. Doch dieser hat vor Gericht keine Beweiskraft.

Ein vollständiges Unfallgutachten sorgt dafür, dass:

  • der tatsächliche Fahrzeugwert ermittelt wird,
  • verdeckte technische Schäden erkannt werden,
  • Sie bei einem Motorschaden, Getriebeschaden oder Lackschaden nicht auf den Kosten sitzen bleiben,
  • Ihre Reparaturkosten vollständig übernommen werden,
  • auch Wertverluste oder Wiederbeschaffungswerte korrekt erfasst werden,
  • Beweismittel bei möglichen Verfahren vorliegen.

Ihre Rechte als Geschädigter

Wenn Sie in einen unverschuldeten Unfall verwickelt sind, stehen Ihnen laut Gesetz umfassende Rechte zu. Sie dürfen ein unabhängiges Gutachten erstellen lassen. Als Versicherungsnehmer oder Fahrzeughalter dürfen Sie:

  • einen unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl beauftragen,
  • das Unfallgutachten](/leistungen/unfallgutachten) selbst in Auftrag geben – ohne Rücksprache mit der gegnerischen Versicherung,
  • eine faire Erstattung des Schadens und der Reparaturkosten erwarten,
  • auch eine Wertminderung Ihres Pkw geltend machen,
  • bei Bedarf ein weiteres technisches Gutachten einholen – z. B. bei Streit mit einer Werkstatt über einen vermeintlichen Reparaturfehler.

Wann ist ein Unfallgutachten notwendig?

Ein Unfallgutachten ist notwendig, wenn der Schaden voraussichtlich höher als 750 Euro ist – der sogenannten Bagatellgrenze. Aber auch bei kleineren Schäden kann ein Gutachten sinnvoll sein, wenn:

  • ein Unfallschaden durch die Versicherung bestritten wird,
  • Sie später nicht auf versteckten Kosten sitzen bleiben möchten,
  • eine rechtssichere Beweissicherung gewünscht ist,
  • ein Fahrzeugdiebstahl oder ein Brand aufgeklärt werden soll,
  • sich technische Schäden an Motoren oder Getrieben zeigen.

Der Ablauf: So funktioniert ein Unfallgutachten Schritt für Schritt

1. Unfallsituation dokumentieren

Machen Sie direkt nach dem Unfall Fotos der beschädigten Fahrzeuge, notieren Sie das Kennzeichen des Unfallgegners, machen Sie Angaben zum Hergang und bewahren Sie alle relevanten Daten auf. Wenn Sie den Unfall verursacht haben, kann ein technisches Sondergutachten ebenfalls zur Klärung beitragen.

2. Gutachter beauftragen

Nehmen Sie Kontakt zu einem freien Kfz-Gutachter auf – nicht zu einem von der Versicherung empfohlenen. Wir als unabhängige Sachverständige vertreten ausschließlich Ihre Interessen. Die Beauftragung erfolgt telefonisch, per Mail oder über unseren Online-Service.

Die Kosten für ein Gutachten werden bei 100 % Gegnerschuld von der gegnerischen Versicherung übernommen.

3. Fahrzeugbegutachtung

Ein qualifizierter Kfz-Gutachter oder Sachverständiger führt eine umfassende Begutachtung durch. Er dokumentiert den entstandenen Schaden. Dabei analysiert er:

  • den Zustand des Fahrzeugs,
  • den Schadensumfang,
  • technische oder versteckte Defekte,
  • mögliche Vorschäden,
  • sicherheitsrelevante Systeme,
  • Lackierung, Karosserie, Achsen und Bauteile.

Auch Brandursachen, Getriebeschäden, Fahrzeugdiebstahl oder andere technische Schäden können Gegenstand des Gutachtens sein.

4. Erstellung des Gutachtens

Nach der Inspektion erstellt der Gutachter ein rechtssicheres, vollständiges Unfallgutachten. Es enthält:

  • die Höhe des Schadens,
  • empfohlene Reparaturwege,
  • Wiederbeschaffungswert,
  • Restwert des beschädigten Fahrzeugs,
  • mögliche Wertverluste,
  • eine detaillierte Fotodokumentation,
  • Hinweise zu Vorschäden und Mängeln.

Unterschiede zu Kurzgutachten und Kostenvoranschlag

| | | | | Unfallgutachten | Vollständig, rechtlich nutzbar, inkl. aller Werte | Bei Schäden über 750 €, immer empfohlen | | Kurzgutachten | Vereinfachte Version, keine tiefe Analyse | Bei leichten Kratzern, optional | | Kostenvoranschlag | Werkstattschätzung, keine neutrale Beweissicherung | Für Bagatellschäden, nicht rechtssicher |

Ein Unfallgutachten sorgt dafür, dass Sie im Ernstfall nicht benachteiligt werden. Vor allem bei komplexeren technischen Schäden ist es dem Kostenvoranschlag deutlich überlegen.

Wer übernimmt die Kosten für das Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Unfall übernimmt die gegnerische Versicherung alle Kosten für das Gutachten, inklusive der Gutachterkosten, möglicher Anwaltskosten sowie der Reparaturkosten.

Wichtig: Wer das Gutachten beauftragt, hat die Kontrolle über die Regulierung. Lassen Sie sich nicht durch pauschale Aussagen der Versicherung verunsichern.

Was passiert bei einem wirtschaftlichen Totalschaden?

Wenn die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert übersteigen, spricht man von einem wirtschaftlichen Totalschaden. In diesem Fall ermittelt der Sachverständige die Differenz zwischen:

Wiederbeschaffungswert – Restwert = Auszahlungsbetrag

Die gegnerische Versicherung reguliert auf dieser Basis. Das Unfallgutachten dient hierbei als Grundlage.

Häufig gestellte Fragen

Ist ein Unfallgutachten auch bei Diebstahl sinnvoll?

Ja – besonders bei Fahrzeugdiebstahl, Vandalismus oder Brandursachen kann ein technisches Gutachten zur Beweissicherung und Ermittlung der Verantwortlichkeiten beitragen.

Was bringt eine Fahrzeugbewertung im Gutachten?

Die Fahrzeugbewertung im Unfallgutachten dient dazu, den tatsächlichen Marktwert (z. B. anhand der Schwacke-Liste) zu ermitteln. Dabei fließen auch Laufleistung, Baujahr, TÜV und Ausstattungsmerkmale mit ein.

Muss ich das Fahrzeug reparieren lassen?

Nein. Das Gutachten dient der Bezifferung des Schadens. Ob Sie den Wagen reparieren, verkaufen oder als Unfallwagen deklarieren, liegt bei Ihnen.

Fazit: Unfallgutachten beauftragen und auf der sicheren Seite sein

Ein professionelles, unabhängiges Unfallgutachten ist das stärkste Mittel zur Wahrung Ihrer Rechte nach einem Unfall. Es dokumentiert den Schadensumfang, schützt Sie vor Kürzungen und ist Grundlage für die Schadensregulierung durch die Versicherung.

Ihre Vorteile:

  • objektive Bewertung durch freie Sachverständige
  • volle Transparenz über den Schaden
  • schnelle, digitale Beauftragung
  • rechtssicheres Gutachten, auch bei Streitigkeiten
  • Schutz bei Totalschäden, Wertverlust und Reparaturkosten

Jetzt kostenlos und unverbindlich Ihr Unfallgutachten online anfragen – wir beraten Sie kompetent, schnell und zuverlässig.

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