Kfz-Unfallgutachten



Verkehrsunfall


Sie hatten einen Verkehrsunfall und suchen einen sachkundigen Kfz-Gutachter, der Ihnen als Partner beratend und kompetent zur Seite steht? Dann sind Sie bei uns genau richtig. Wir sind Ihre Kfz-Gutachter für Unfallschäden in der Region - für Privatkunden und im B2B-Bereich.

Wir schätzen den entstanden Schaden an Ihrem Fahrzeug – unparteiisch auf Basis unseres langjährigen Erfahrung und dem dabei gesammelten Fachwissen.

Im Anschluss erhalten Sie ein aussagekräftiges Unfallgutachten, welches den entstanden Schaden fachkundig dokumentiert, einen fairen und schnellen Ablauf mit den beteiligten Versicherungen gewährt und Ihnen somit viel Zeit und unnötige Komplikationen erspart.

In einem Unfallgutachten werden folgende Punkte dokumentiert:

  • Reparaturkostenkalkulation
  • Wiederbeschaffungswert
  • Restwert
  • Wertminderung
  • Nutzungsausfall und Reparaturdauer

Je nachdem wie der Schaden entstanden ist bzw. wer den Schaden verursacht hat, wird ein Haftpflichtgutachten oder ein Kaskogutachten erstellt. Die Unterschiede möchten wir Ihnen erklären:


Haftpflichtschaden


Um einen Haftpflichtschaden handelt es sich immer dann, wenn Sie keine Schuld am entstanden Unfall hatten. Dann haben Sie immer das Recht auf einen Rechtsanwalt Ihrer Wahl, die freie Wahl des Kfz-Gutachters bzw. Kfz-Sachverständigen, die freie Auswahl der Reparaturwerkstatt, die freie Entscheidung ob und wie Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen möchten und ob Sie während der Reparaturzeit einen Mietwagen möchten oder lieber doch den Nutzungsausfall erstattet haben wollen. Die Kosten dafür übernimmt die Versicherung Ihres Unfallgegners.


Kaskoschaden


Um einen Kaskoschaden handelt es sich immer dann, wenn der Schaden durch Sie selbst entstanden ist, beziehungsweise wenn der Schaden durch jemand oder etwas entstanden ist, das nicht zur Rechenschaft gezogen werden kann. Beispiele dafür sind Diebstahl, Vandalismus, Schaden durch Hagel, Sturm oder Wild.

Was genau von Ihrer Versicherung zu welchem Teil übernommen und bezahlt wird, richtet sich immer nach den individuellen Versicherungsbedingungen, denen Sie bei Vertragsabschluss Ihrer Versicherung zugestimmt haben.

Wer bezahlt das Unfallgutachten?

Die Kosten für den Kfz-Sachverständigen und das Unfallgutachten trägt bei 100% iger Gegnerschuld die Versicherung des Unfallverursachers.

Als betroffene Partei haben Sie das Recht, einen unabhängigen Kfz-Gutachter Ihrer eigenen Wahl damit zu beauftragen, das Fahrzeug zu begutachten.

Die Ausgaben für dieses Gutachten werden von der gegnerischen Versicherung übernommen, wenn zweifelsfrei die Schuld des anderen Fahrers vorliegt.

Muss ich einen Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?

Nein! Es besteht keine Verpflichtung, den Kfz-Gutachter der Versicherung des Unfallverursachers zu akzeptieren. Als Geschädigter haben Sie das uneingeschränkte Recht, einen neutralen und unabhängigen Gutachter Ihrer Wahl hinzuzuziehen.

Nach einem unverschuldeten Unfall nehmen Geschädigte oft Kontakt von der Versicherung des Unfallgegners auf. Diese Versicherung zeigt Interesse daran, ihren eigenen Kfz-Sachverständigen möglichst rasch zu entsenden. Doch sollte man bedenken, dass der Kfz-Sachverständige der gegnerischen Versicherung vor allem die Interessen der Versicherung vertritt, die für die Schadensregulierung zuständig ist. Dementsprechend bemüht er sich, den Schaden so gering wie möglich zu bewerten.

Durch die Beauftragung eines unabhängigen Kfz-Gutachters Ihrer Wahl gewährleisten Sie, dass Ihre Belange angemessen vertreten werden. Ein unabhängiger Gutachter wird eine objektive Analyse des Fahrzeugschadens durchführen und Ihre Ansprüche in Bezug auf Reparaturkosten, Wertminderung, Ersatz für Nutzungsausfall usw. unterstützen.

Es ist entscheidend, zu berücksichtigen, dass die Kosten für den unabhängigen Gutachter bei eindeutiger Schuld des Unfallgegners zu 100 % von dessen Versicherung übernommen werden.

Ergreifen Sie daher Ihr Recht auf einen unabhängigen und freien Kfz-Sachverständigen! Nur so können Sie sicherstellen, dass Ihr Schaden umfassend kalkuliert wird und Sie die Ihnen zustehende Entschädigung erhalten!

Wann benötige ich ein Unfallgutachten und wann reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt?

Wir haben festgestellt, dass viele unserer Kunden sich unsicher fühlen, wenn sie von der Versicherung des Unfallverursachers kontaktiert werden.

Uns ist es ein Anliegen, Aufklärung zu betreiben und die Rechte eines Geschädigten zu erläutern.

Die Hauptabsicht der Versicherung liegt oft darin, die Kosten für einen eigenen Gutachter zu sparen. Daher wird häufig auf Kostenvoranschläge oder grobe Schätzungen verwiesen. Heutzutage werden sogar Ferngutachten und Anwendungen angeboten, bei denen Sie lediglich Fotos Ihres Schadens hochladen müssen. Ein Sachbearbeiter übernimmt dann die Kalkulation. Bedauerlicherweise ist das Resultat nicht sonderlich aussagekräftig.

Um den Schaden angemessen einzuschätzen, ist eine persönliche Inspektion durch einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen unerlässlich. Nur dieser Experte kann auch verborgene Schäden unter den Verkleidungen identifizieren. In einigen Fällen müssen Bauteile demontiert werden, der Fehlerspeicher kann ausgelesen werden, um defekte Sensoren festzustellen, oder es muss die Achsgeometrie überprüft werden, insbesondere wenn der Radbereich betroffen ist.

Es steht Ihnen immer das Recht auf einen unabhängigen und neutralen Kfz-Sachverständigen zu, der den Schaden objektiv kalkuliert und bewertet.

Ein umfassendes Unfallgutachten ist die einzige Möglichkeit, einen Schaden präzise zu kalkulieren.

Ein entscheidender Vorteil eines Unfallgutachtens: Falls während der Reparatur weitere Schäden auftreten, die anfangs nicht erkennbar waren, kann der Kfz-Sachverständige die Schadenssumme im Gutachten erweitern, und die Versicherung ist verpflichtet, den gesamten entstandenen Schaden zu begleichen. Zudem dient ein Gutachten durch die professionelle Fotodokumentation gleichzeitig als Beweissicherung. Bei einem Kostenvoranschlag ist dies nicht der Fall.

 

Was ist in einem Kostenvoranschlag enthalten?

- Grobe Kalkulation der Reparaturarbeiten inklusive Ersatzteilen

 

Was ist in einem Unfallgutachten enthalten?

- Sichert Beweise (mittels qualifizierter Fotodokumentation mit Geometerstab, Dellensegel, Spaltmesskeil usw.)
- Fahrzeugdaten des Unfallfahrzeugs, einschließlich Zustand, Bereifung, Vor- und Altschäden, Zustand des Fahrzeugs bei Besichtigung
- Detaillierte Schadenfotos
- Ausführliche Schadenbeschreibung
- Umfassende Schadenkalkulation einschließlich aller relevanten Nebenkosten
- Angabe der voraussichtlichen Reparaturdauer
- Einschätzung des Nutzungsausfalls
- Ermittlung des Wiederbeschaffungswertes
- Abschätzung der Wiederbeschaffungsdauer
- Ermittlung des Restwerts
- Angaben zum Unfallgegner
- Informationen zur Versicherung des Unfallgegners



Perfektion ist unser Ansporn, um Sie als Kunde zufriedenzustellen.


Getreu unserem Motto: „Wertschätzung für Sie und Ihr Fahrzeug.” Denn Freundlichkeit, Respekt und Vertrauen sind die Grundlage für jede Zusammenarbeit.



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